Erfahrungen & Bewertungen zu Anwaltskanzlei Schulte-Silberkuhl

Honorar

Im Rahmen der telefonischen kostenlosen Erstberatung können wir Ihnen eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage bieten. Beispielsweise, ob Sie laufende Fristen beachten müssen und ob die Sache grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat. Geht es um umfangreichere Beratungen oder komplexe Sachverhalte, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin mit unserem Büro zu vereinbaren, damit wir uns im Rahmen eines persönlichen Gespräches in Ruhe Zeit für Sie und Ihre Angelegenheit nehmen können. Bringen Sie bitte hierzu alle notwendigen Unterlagen, auch für eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung mit.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Bei dieser Abrechnungsmethode richten sich die entstehenden Kosten nach Art und Umfang der Tätigkeit und nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Falls ich gerichtlich für Sie tätig werden, ist die Abrechnung nach dem RVG immer zwingend, wenn eine etwaige Honorarvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben würde.

Vereinbarung eines Stundenhonorars

Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich an, wenn der Umfang der Tätigkeiten noch nicht feststeht, etwa dann, wenn eine längerfristige Zusammenarbeit bzw. Beratung gewünscht ist. Meine Mandanten können sich darauf verlassen, dass sie vor Arbeitsbeginn über den voraussichtlichen Zeitaufwand informiert werden. Die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt unter detaillierter Darstellung der für Sie erbrachten Leistungen, so dass Sie in der Lage sind, meine Tätigkeiten für Sie im Einzelnen nachzuvollziehen.

Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Eine pauschale Vergütung ist sinnvoll, wenn sich der Umfang des Arbeitsaufwands von vorne herein abschätzen lässt und es sich um ein einmaliges Projekt handelt. Für meine Mandanten besteht so höchste Planungssicherheit.

Auslagen und Umsatzsteuer

Neben den Honoraren entstehen Auslagen, insbesondere Reisekosten sowie die Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten insoweit die Regelungen des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (RVG VV Teil 7).